Mängel am Occasionsauto

Wie kann ich mich wehren, wenn mein erworbenes Occasionsauto Mängel aufweist? 

Mängelrüge
Schon bei der Übernahme des Fahrzeugs muss der Käufer unbedingt den Zustand des Fahrzeugs überprüfen und den Verkäufer unverzüglich über von ihm festgestellte Mängel unterrichten. 

Zu dieser Meldung von Mängeln an den Verkäufer («Mängelrüge») ist der Käufer gesetzlich verpflichtet. Kommt er damit in Verzug – einige Tage sind grundsätzlich zulässig –, verliert er seine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer.

Diese Regel gilt sowohl für offensichtliche Mängel (Mängel, die sofort sichtbar sind) als auch für versteckte Mängel (solche, die später auftreten oder die bei der Abnahme des Fahrzeugs nicht sofort sichtbar waren).

Verborgene Mängel muss der Käufer unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzeigen.

Die Beweislast liegt bei demjenigen, der die Mängel geltend macht, d. h. beim Käufer. Deshalb wird dringend empfohlen, die Mängelrüge per Einschreiben an den Verkäufer zu schicken und eine Fotokopie des Schreibens sowie die Postquittung aufzubewahren. Man kann nie vorsichtig genug sein: Wenn Sie auch eine E-Mail-Adresse des Verkäufers haben, senden Sie ihm Ihre Mängelrüge ebenfalls per E-Mail zu.

Inhalt der Mängelrüge

  • Listen Sie die Mängel vollständig auf und beschreiben Sie diese möglichst detailliert.

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Gut zu wissen

  • Die Gewährleistung des Verkäufers für Mängel ist gesetzlich vorgesehen. Wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, gilt diese Gewährleistung für zwei Jahre ab Lieferung des Fahrzeugs. 

    Dies ist eine Verjährungsfrist. Das bedeutet, dass der Käufer nach Ablauf dieser Frist seine Gewährleistungsansprüche verliert, es sei denn, der Verkäufer hat den Käufer vorsätzlich über das Vorhandensein eines Mangels getäuscht.

    Können sich Käufer und Verkäufer innerhalb dieser Zweijahresfrist nicht einigen, muss der Käufer die Verjährungsfrist unterbrechen:
    – indem er vom Verkäufer die Unterzeichnung einer Verjährungsverzichtserklärung verlangt,

    Hier finden Sie eine Erklärung über den Verzicht auf die Verjährungsfrist

    – oder indem er eine Betreibung gegen den Verkäufer einleitet (in Höhe des Wertes der Mängel) oder eine Klage gegen den Verkäufer einreicht.
     
  • Der Verkäufer haftet auch für Mängel, die er selbst weder verschuldet noch gekannt hat. Dies gilt besonders für Fachleute der Automobilbranche (Werkstatt, Autohändler etc.), grundsätzlich aber auch für Privatpersonen.

Rechtliche Möglichkeiten nach erfolgter Mängelrüge

Ihre rechtlichen Möglichkeiten sind je nach Umfang der Mängel und den vertraglichen Vereinbarungen zwischen den beiden Parteien unterschiedlich. Deshalb bedarf es immer einer Prüfung des Einzelfalles.

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