Verwarnung im Administrativverfahren
Was ist eine Verwarnung im Administrativverfahren und welche Konsequenzen hat sie?
Mängelrüge
Schon bei der Übernahme des Fahrzeugs muss der Käufer unbedingt den Zustand des Fahrzeugs überprüfen und den Verkäufer unverzüglich über von ihm festgestellte Mängel unterrichten.
Zu dieser Meldung von Mängeln an den Verkäufer («Mängelrüge») ist der Käufer gesetzlich verpflichtet. Kommt er damit in Verzug – einige Tage sind grundsätzlich zulässig –, verliert er seine Ansprüche gegenüber dem Verkäufer.
Diese Regel gilt sowohl für offensichtliche Mängel (Mängel, die sofort sichtbar sind) als auch für versteckte Mängel (solche, die später auftreten oder die bei der Abnahme des Fahrzeugs nicht sofort sichtbar waren).
Verborgene Mängel muss der Käufer unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzeigen.
Die Beweislast liegt bei demjenigen, der die Mängel geltend macht, d. h. beim Käufer. Deshalb wird dringend empfohlen, die Mängelrüge per Einschreiben an den Verkäufer zu schicken und eine Fotokopie des Schreibens sowie die Postquittung aufzubewahren. Man kann nie vorsichtig genug sein: Wenn Sie auch eine E-Mail-Adresse des Verkäufers haben, senden Sie ihm Ihre Mängelrüge ebenfalls per E-Mail zu.
Inhalt der Mängelrüge
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Gut zu wissen
Rechtliche Möglichkeiten nach erfolgter Mängelrüge
Ihre rechtlichen Möglichkeiten sind je nach Umfang der Mängel und den vertraglichen Vereinbarungen zwischen den beiden Parteien unterschiedlich. Deshalb bedarf es immer einer Prüfung des Einzelfalles.