Allgemeine Fragen

Wie die meisten Versicherungen, ist auch der Rechtsschutz eine, die man am besten gar nie braucht. Doch wenn nach einem Unfall, bei einem Streit mit einem Vertragspartner oder einer ungerechten Behandlung durch eine Behörde eine langwierige und teure juristische Auseinandersetzung droht, ist eine gute Rechtsschutzversicherung Gold wert. Ausserdem profitieren Sie dank unserer kostenlosen Rechtsberatung auch dann, wenn nichts passiert.

In unserem Rechtsratgeber werden häufige rechtliche Fragen detailliert beantwortet. Zudem steht Ihnen als Kundin und Kunde unter der Nummer 0848 88 88 44 unser Team aus Juristinnen und Juristen für telefonische Rechtsauskünfte zur Verfügung. 

Rund um die Versicherung

Bei einer Einzelversicherung für Sie persönlich und Ihre unmündigen Kinder (bis 18 Jahre). Wenn Sie eine Mehrpersonenversicherung abgeschlossen haben, dann sind Sie und alle Personen im selben Haushalt versichert. Das gilt auch für allfällige Mitbewohner oder Untermieter. 

Die Versicherung gilt ab dem gewünschten Datum oder noch am selben Tag des Abschlusses, frühestens aber wenn der Antrag bei Orion eingetroffen ist. In einigen Rechtsgebieten bestehen jedoch Wartefristen, sogenannte Karenzfristen, wie zum Beispiel beim Arbeitsrecht.

Unsere Juristinnen und Juristen beraten Sie auch dann gerne hinsichtlich der gesetzlichen Voraussetzungen und empfehlen mögliche Schritte. Rechtsauskünfte sind für alle Kundinnen und Kunden grundsätzlich kostenlos.

Füllen Sie dafür einfach das Kontaktformular auf unserer Website aus oder senden Sie eine E-Mail an jogp@psjpo.di. Beachten Sie bitte, dass Änderungen an einem Vertrag generell erst per Hauptfälligkeit in Kraft treten. 

Am einfachsten geht das über unser Kontaktformular oder mit einer kurzen E-Mail an jogp@psjpo.di. Telefonische Änderungsinformationen dürfen wir aus rechtlichen Gründen nicht berücksichtigen, wir benötigten die Adressänderung auf jeden Fall in schriftlicher Form.  

Am 1. Januar 2022 tritt die Teilrevision des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Kraft. Sie bringt zahlreiche Verbesserungen für Versicherungskunden. Aufgrund der gesetzlichen Übergangsregelung gelten die meisten neuen Bestimmungen lediglich für Verträge, die ab dem 1. Januar 2022 abgeschlossen werden. Orion möchte aber auch Kunden mit bestehenden Versicherungsverträgen von den Vorteilen der VVG-Teilrevision profitieren lassen. Wir haben deshalb entschieden die revidierten Bestimmungen, sofern sich diese zugunsten unserer Kunden auswirken, auch bei bestehenden, vor 2022 abgeschlossenen Verträgen, freiwillig und sofern rechtlich zulässig, anzuwenden. 

1. Sind Sie schon Orion-Kunde?

Hier ein Überblick über die Neuerungen:

  • Gelockerte Formvorschriften
    Neben der Schriftform (mit Unterschrift) ist neu auch die sog. Textform, eine unterschriftslose schriftliche Erklärung u.a. mittels E-Mail oder SMS etc., zum Beispiel für eine Kündigungserklärung, möglich.
  • Widerrufsrecht
    Der Versicherungsnehmer kann seinen Antrag zum Abschluss des Vertrags oder die Erklärung zu dessen Annahme binnen 14 Tagen widerrufen.
  • Ordentliches Kündigungsrecht 
    Der Vertrag kann, auch wenn er für eine längere Dauer vereinbart wurde, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf das Ende des dritten oder jedes folgenden Jahres gekündigt werden.
  • Ausserordentliches Kündigungsrecht
    Der Vertrag kann jederzeit aus einem wichtigen Grund gekündigt werden, wenn eine nicht voraussehbare Änderung der rechtlichen Vorgaben die Erfüllung des Vertrags verunmöglicht oder wenn die Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zumutbar ist.
  • Kündigungsrecht bei Gefahrsminderung
    Bei einer relevanten Gefahrsminderung können Versicherungsnehmer eine Prämiensenkung verlangen oder neu auch den Vertrag kündigen.
  • Kündigungsmöglichkeit bei Mehrfachversicherung
    Der später abgeschlossene Vertrag kann vom Versicherungsnehmer innert vier Wochen nach Feststellung einer Mehrfachversicherung gekündigt werden.
  • Längere Verjährungsfrist
    Leistungen aus einem Rechtsfall können neu binnen 5 (statt nur 2) Jahren ab Eintritt der Tatsache, welche die Leistungspflicht begründet - d.h. sobald der Bedarf nach Rechtsschutz aufkommt - verlangt werden.
  •  Obliegenheitsverletzung
    Bei einer Obliegenheitsverletzung tritt kein Nachteil ein, wenn diese keinen Einfluss auf den Eintritt des Schadenfalls und auf den Umfang der geschuldeten Leistungen gehabt hat. Der Versicherte muss aber die fehlende Kausalität seiner Verletzung oder sein fehlendes Verschulden nachweisen.

2. Sind Sie ein neuer Orion-Kunde?

Dann finden Sie das Wichtigste zu Ihrem Versicherungsvertrag in den Kundeninformationen zuvorderst in den für Sie massgeblichen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), Ausgabe 01/2022.

Bei einem Rechtsfall

Verwenden Sie dafür am besten unser Online-Schadenanmeldungsformular. Es ist auch möglich, den Rechtsfall per E-Mail oder per Post anzumelden. Zusammen mit den fallrelevanten Unterlagen (z. B. Vertrag oder Strafbefehl) können Sie die Anmeldung an sfdiu@psjpo.di oder an die Postadresse Orion Rechtsschutz-Versicherung AG, Aeschenvorstadt 50, Postfach, 4002 Basel senden. Geben Sie bitte immer Ihre Policen-Nummer an und schildern Sie möglichst detailliert den Vorfall. 

Die internen Prozesse von Orion sind so ausgelegt, dass die Einhaltung der Frist gewährleistet ist. Rechtsfallanmeldungen mit laufenden bzw. bald ablaufenden Fristen werden priorisiert behandelt.

Sollte ein Rechtsfall ein Gerichtsverfahren nach sich ziehen und damit ein externer Anwalt nötig werden, haben Sie prinzipiell die freie Anwaltswahl. Der Anwalt benötigt aber jeweils die Zulassung im entsprechenden Gerichtskreis und sollte die für das betroffene Rechtsgebiet notwendigen Spezialkenntnisse mitbringen. Bitte sprechen Sie sich auf jeden Fall mit uns ab, bevor Sie einen externen Rechtsanwalt beiziehen. Auf Wunsch können wir Ihnen gerne auch Empfehlungen abgeben. 

Wir beraten Sie gerne!

KUNDEN-SERVICE 061 285 27 27

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