Beraterinformationen

Informationen gemäss Artikel 45 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) der Orion Rechtsschutz-Versicherung AG, Aeschenvorstadt 50, 4051 Basel

Orion ist eine Schweizer Rechtsschutzversicherung mit Niederlassungen in Basel und in Lausanne. Gegründet wurde das Unternehmen 1976, seit 2002 ist Orion eine Tochtergesellschaft der Zurich Versicherungs-Gesellschaft AG und der Vaudoise Versicherungen AG.

Welches ist der Versicherungsvermittlerstatus und welche Produkte bieten wir an?

Wir, die Orion Rechtsschutz-Versicherung AG und unsere angestellten Mitarbeitenden sind als gebundene Versicherungsvermittler tätig und bieten Ihnen folgende Versicherungsprodukte der Orion Rechtsschutz-Versicherung AG an:

Rechtsschutzversicherungen für Privat- und Unternehmenskunden sowie für den öffentlichen Sektor.
 

Wie können Sie sich über die Aus- und Weiterbildung Ihrer Versicherungsvermittlerin / Ihres Versicherungsvermittlers informieren?

Gerne können Sie Ihre Anfrage an wfsusjfc@psjpo.di oder postalisch an Orion Rechtsschutz-Versicherung AG, Vertrieb & Marketing, Aeschenvorstadt 50, Postfach, 4002 Basel, senden.
 

Wer kann für Nachlässigkeiten, Fehler oder unrichtige Auskünfte im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlertätigkeit haftbar gemacht werden?

Es kann die Orion Rechtsschutz-Versicherung AG direkt haftbar gemacht werden.
 

Wie werden die Personendaten bearbeitet und wie werden sie aufbewahrt?

Die erhaltenen Personendaten werden zur Beratung und zur Abwicklung betreffend Ihre Versicherungsanträge und -verträge sowie für Marketingzwecke verwendet. Die Datenbearbeitung erfolgt unter Einhaltung des Datenschutzgesetzes. 

Die Daten werden an die Orion Rechtsschutz-Versicherung AG für die oben genannten Zwecke weitergeleitet. Zusätzlich erhalten auch Dienstleister entsprechende Personendaten zur Abwicklung des jeweiligen Vertragsverhältnisses. Die Datenbearbeitung beim jeweiligen Empfänger richtet sich nach dessen Datenschutzerklärung. Die Unterlagen der Orion Rechtsschutz-Versicherung AG (AVB, Datenschutzerklärung) geben Auskunft darüber, wie diese Ihre Daten bearbeitet. 

Die Personendaten werden physisch oder elektronisch in geschützter und vertraulicher Form aufbewahrt und entsprechend der massgebenden Datenschutzgesetzgebung behandelt. Die Aufbewahrung erfolgt so lange, als dies aufgrund vertraglicher und gesetzlicher Bestimmungen notwendig ist.

Sie haben das Recht, bei Ihrer Beraterin / bei Ihrem Berater über die Bearbeitung der Sie betreffenden Daten die gesetzlich vorgesehenen Auskünfte zu verlangen. Weitergehende Informationen zum Datenschutz finden Sie auf www.orion.ch/datenschutz.

Diese Informationen gemäss Artikel 45 Versicherungsaufsichtsgesetz sind in der jeweils gültigen Fassung abrufbar unter: www.orion.ch/de/beraterinformation.

Offenlegung potentieller Interessenskonflikte nach Artikel 45a VAG

Interessenkonflikte können dadurch entstehen, dass bei der Vermittlung von bestimmten Versicherungsprodukten an Kunden für den Versicherungsvermittler monetäre oder nicht monetäre Anreize bestehen. Solche Anreize können beispielsweise volumenabhängige Entschädigungen, leistungsbasierte Provisionen, Verkaufsförderungsmassnahmen oder Boni sein. Es bestehen Richtlinien und Weisungen im Zusammenhang mit der Ausgestaltung solcher Anreize, um zu vermeiden, dass durch Anreiz- oder Vergütungspraktiken das Versicherungsnehmerinteresse an Treu und Glauben beeinträchtigt werden könnte.

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