Abzahlung in Raten

Kann ein Schuldner die Forderung eines Gläubigers nicht voll begleichen, ist eine Ratenzahlungsvereinbarung eine mögliche Lösung. Was bedeutet diese rechtlich und was muss eine solche Ratenzahlungsvereinbarung beinhalten?

Dem Gläubiger bietet sich im Rahmen einer Ratenzahlungsvereinbarung die Chance, eine Schuldanerkennung zu erwirken und die Forderung vom vertraglichen Grundverhältnis loszulösen, d. h. die Schuld zu «abstrahieren» (abstraktes Schuldverhältnis im Sinne von Art. 17 OR).

Hinsichtlich der Ausgestaltung einer Ratenzahlungsvereinbarung stellen wir Ihnen am Ende dieses Artikels gerne eine Vorlage zur Verfügung. 

Insofern sich Ihr Schuldner mit einer Ratenzahlungsvereinbarung einverstanden erklärt, lassen Sie ihm eine solche zweifach zugehen. Seien Sie darum besorgt, dass die zwei Exemplare unterzeichnet werden und bewahren Sie Ihr Exemplar gut in Ihren Unterlagen auf. Aus einer solchen Anerkennung beginnt zum einen eine neue Verjährungsfrist von 10 Jahren zu laufen (Art. 137 OR), andererseits kann erreicht werden, dass Einreden, die der Schuldner allenfalls gegen die Durchsetzung der Forderung aus dem vertraglichen Grundverhältnis vorbringen könnte, nicht mehr zulässig sind.

Inhalt einer Ratenzahlungsvereinbarung:

  • Vollständiger Name und Adresse von Schuldner und Gläubiger
  • Schuldanerkennung
  • Modalität der Ratenzahlung

Um Unklarheiten zu vermeiden, ist es empfehlenswert den genauen Betrag bzw. die Höhe und das Fälligkeitsdatum der einzelnen Raten zu beziffern. So können Sie jederzeit nachvollziehen, welche Raten bereits beglichen wurden. 

Sollte Ihr Schuldner mit einer Ratenzahlung in Verzug kommen und Sie in der Vereinbarung festgehalten haben, dass bei Verzug einer Rate der gesamte Restbetrag zur Zahlung fällig wird, haben Sie die Möglichkeit eine Betreibung auf den vollen Restbetrag einzuleiten.

Gerne beraten wir Sie hinsichtlich des diesbezüglichen Vorgehens. 


Musterbriefe

Mehr

Wir beraten Sie gerne!

KUNDEN-SERVICE 061 285 27 27

KONTAKT

Wir nutzen Cookies, um unsere Webservices und Angebote zu optimieren. Mehr erfahren.

RECHTSFALL MELDEN