Wer eine Pauschalreise bucht, möchte sich um nichts kümmern müssen – schon gar nicht um Lärm, Schmutz oder fehlende Leistungen vor Ort. Doch was, wenn die Reise nicht hält, was versprochen wurde? In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Rechte Sie bei Reisemängeln haben und wie Sie eine Reisepreisminderung Ihrer Pauschalreise geltend machen können.
Konsumentinnen und Konsumenten haben bei Mängeln in der Reiseunterkunft unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Minderung des Reisepreises. Dieser Anspruch ergibt sich aus dem Bundesgesetz über Pauschalreisen (PRG).
Das PRG gilt dann, wenn ein Reiseveranstalter mindestens zwei Hauptleistungen (z. B. Transport und Unterkunft) zu einem Gesamtpreis anbietet. Bei einer Pauschalreise greift die Haftung des Reisebüros, das heisst: Das Reisebüro ist verpflichtet, für die einwandfreie Erfüllung aller gebuchten Leistungen zu sorgen – auch für die Unterkunft.
Wurde hingegen lediglich eine einzelne Leistung, wie etwa ein Hotelaufenthalt, direkt oder über einen Vermittler (Onlineportal) gebucht, ohne dass eine Pauschalreise vorliegt, kommt das PRG nicht zur Anwendung. In solchen Fällen besteht der Vertrag direkt mit dem Leistungserbringer (z. B. dem Hotel), und allfällige Mängel sind direkt gegenüber diesem geltend zu machen. Der Vermittler haftet dabei grundsätzlich nicht für Reisemängel.
Voraussetzungen für eine Preisminderung bei Reisemängel
Gemäss Art. 12 PRG müssen Reisemängel sofort beim Reiseveranstalter oder dessen Vertretung vor Ort gemeldet werden. Eine verspätete Meldung kann dazu führen, dass der Anspruch auf Preisminderung Ihrer Pauschalreise entfällt. Die Mängelanzeige sollte nach Möglichkeit schriftlich erfolgen und durch Beweismittel wie Fotos oder Zeugenaussagen gestützt werden.
Ein Reisemangel liegt vor, wenn die tatsächlichen Reiseleistungen von den vertraglich vereinbarten Leistungen abweichen und dadurch der Erholungswert der Reise für den Reisenden beeinträchtigt wird. Beispiele dafür sind: erheblicher Lärm, Schädlingsbefall im Hotel oder nicht erbrachte Leistungen wie ein fehlender Transfer.
Berechnung der Preisminderung Ihrer Pauschalreise
In der Schweiz gibt es keine verbindlichen Vorgaben zur Berechnung der Reisepreisminderung. Allerdings dient die sogenannte „Frankfurter Tabelle“ aus Deutschland als Orientierungshilfe. Diese Tabelle listet verschiedene Reisemängel und die dazugehörigen Minderungsprozentsätze auf.
Beispielsweise kann bei einem zugesicherten, aber nicht vorhandenen Tennisplatz eine Minderung von 5–10 % des Reisepreises gerechtfertigt sein, während bei massiven Hygienemängeln oder Ungezieferbefall eine höhere Minderung in Betracht kommt.
Die genaue Höhe der Preisminderung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter:
- Art und Schwere des Mangels
- Dauer der Beeinträchtigung
- Auswirkungen auf andere Reiseleistungen
- Bedeutung der betroffenen Leistung im Gesamtkontext der Reise
Reisemangel melden: So sichern Sie sich Ihren Anspruch auf Preisminderung
- Mängelanzeige vor Ort: Informieren Sie den Reiseveranstalter oder dessen Vertreter (z. B. Reiseleitung) unverzüglich und verlangen Sie die Beseitigung des Mangels.
- Geben Sie dem Reiseveranstalter genügend Zeit den Mangel zu beseitigen (kann 24-48 Std. dauern)
- Dokumentation: Sichern Sie Beweise durch Fotos, Videos oder Zeugenaussagen.
- Schriftliche Bestätigung: Lassen Sie sich die Mängelanzeige schriftlich bestätigen.
- Nach der Reise: Sollte der Mangel nicht behoben worden sein, können Sie nach der Rückkehr eine schriftliche Beschwerde beim Reiseveranstalter einreichen und eine angemessene Preisminderung Ihrer Pauschalreise fordern.
Meldet sich der Reiseveranstalter nicht oder lehnt die Beschwerde ab, besteht die Möglichkeit, den Ombudsman der Schweizer Reisebranche einzuschalten. Er vermittelt zwischen Reisenden und Veranstaltern.
Auch wenn niemand auf Reisemängel hofft – gut vorbereitet zu sein, lohnt sich. Mit dem passenden Reise-Rechtsschutz als Teil unseres Privatrechtsschutzes sind Sie auf der sicheren Seite: Wir unterstützen Sie rechtlich, wenn Ihre Ferien nicht wie geplant verlaufen.
Sie sind bereits bei uns versichert und möchten eine Preisminderung Ihrer Pauschalreise geltend machen? Melden Sie Ihren Rechtsfall über unser Online-Formular oder kontaktieren Sie unsere Orionline für eine telefonische Rechtsberatung.