Was ist bei einem Todesfall zu tun?

Was ist zu tun, wenn jemand stirbt? Ein Labyrinth von Fragen

Im Todesfall einer verwandten oder nahestehenden Person kommt schnell die Überforderung, in Trauer und Schmerz an alles zu denken, zu sortieren und richtig zu handeln. Schlimmstenfalls gibt es zusätzlich einige „Erben“, die sich kurz nach dem Ableben einer geliebten Person voller Habgier auf die Erbschaft stürzen. Wir wollen Ihnen helfen, Ihre Gedanken zu sortieren, um so möglichst unkompliziert die nötigen Vorkehrungen, die es nun zu treffen gilt, zu kennen und umzusetzen.

Im Folgenden zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt auf, woran im Todesfall zu denken ist, welche Dinge etwas warten können und wo Sie sofort handeln sollten. Sie haben keine Zeit, das jetzt alles zu lesen? Unterhalb des Textes finden Sie die Liste als Merkblatt zusammengefasst.

Gehen Sie wie folgt vor:

  • Wenn die verstorbene Person gerade eben gestorben ist, rufen Sie so schnell wie möglich eine Ärztin oder einen Arzt.
  • Wenn es sich um einen Unfall handelt oder Sie den Verdacht auf einen Suizid oder Tötung durch Fremdeinwirkung haben, rufen Sie sofort die Polizei und machen Sie Meldung an die Versicherung der verstorbenen Person.
  • Nahe Angehörige, Arbeitgebende oder Geschäftspartner
  • Ihre eigenen Arbeitgebende oder Geschäftspartner
  • Falls die verstorbene Person gerade erst gestorben ist, suchen sie nach einem Organspendeausweis
  • Suchen Sie nach Anordnungen der verstorbenen Person (Niedergeschriebene Wünsche wie: Art der Bestattung, Trauermahl, Trauerfeier etc.
  • Suchen Sie nach einem Vorsorgevertrag, gegebenenfalls nach einer Vereinbarung mit einem Bestattungsunternehmen
  • Innerhalb von zwei Tagen müssen Sie den Todesfall auf dem Zivilstandsamt melden.
  • Vollmachten  widerrufen
  • Siegelung oder Aufnahme eines Sicherungsinventars beantragen
  • Sofern Sie eine Vereinbarung der verstorbenen Person mit einem Bestattungsunternehmen gefunden haben, dieses informieren und Anweisungen treffen.
  • Wenn Sie keine diesbezüglichen Anordnungen gefunden haben, ziehen Sie ein Bestattungsunternehmen Ihrer Wahl bei.
  • Sofern die verstorbene Person einer Religionsgemeinschaft angehörte, informieren Sie die betreffende Kirchgemeinde deren letzten Wohnort und sprechen Sie mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer, dem Pastor oder der Pastorin, den Rabbi oder die Rabbinerin, den Imam oder die Imamin.
  • Falls die verstobene Person keiner Religionsgemeinschaft angehörte, organisieren Sie Ritualberater oder Bestattungsredner etc.
  • Bestimmen Sie Ort, Zeitpunkt und Art der Bestattung.
  • Ort, Zeitpunkt und Art der Bestattung festlegen
  • Wählen Sie den Friedhof bzw. das Grab aus
  • Organisieren und reservieren Sie eine Abdankungshalle, Kapelle,Kirche, Synagoge, Moschee.
  • Bestellen Sie, wenn gewünscht Blumenschmuck
  • Organisieren Sie eventuell Musiker für die Trauerfeier
  • Möchten Sie eine etwas spezielle Abdankungsfeier, wie z.B. eine Trauerfeuerdarbietung, ein Feuerwerk etc., erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde über das Vorgehen.
  • Organisieren Sie die Trauertafel über ein Restaurant oder Catering-Unternehmen.
  • Organisieren Sie gegebenenfalls Transporte und Mitfahrgelegenheit für den Tag der Beerdigung
  • Jetzt gestalten Sie die Todesanzeige (und gegebenenfalls) Danksagung und erteilen einen Anzeigenauftrag an Zeitung Ihrer Wahl oder nach gegebenenfalls nach der Wahl der verstorbenen Person.
  • Nun können Sie das Leidzirkular vorbereiten und versenden.
  • Testament, Erbvertrag, Ehevertrag bei der kantonal zuständigen Stelle einreichen
  • Abklären, ob der Nachlass überschuldet ist. Im Zweifelsfall innert einem Monat seit dem Todesfall die Aufnahme eines öffentlichen Inventars beantragen.
  • Die Ausschlagung der Erbschaft ist innert dreier Monate möglich.
  • Krankenkasse
  • Unfallversicherung
  • Lebensversicherung
  • Auto­ und Privathaftpflicht
  • Hausratversicherung
  • Mietvertrag
  • Telefonanschluss
  • Radio­ und TV­Anschluss
  • Elektrizität
  • Kreditkartenverträge
  • Zeitungs­ und Zeitschriftenabonnements
  • Leasingverträge
  • Fitnessabonnement
  • Abonnement öffentlicher Verkehr, Halbtax, GA
  • Mitgliedschaften in Vereinen
  • Mitteilung an Militär­ bzw. Zivilschutzkommandanten- und Kommandantinnen
  • AHV­ Ausgleichskasse
  • Pensionskasse
  • Unfallversicherung
  • Auszahlung des Kapitals bzw. der Summe bei der Bank oder Versicherung beantragen, bei der der Verstorbene ein Freizügigkeitskonto oder eine ­police, ein Säule 3a­-Konto, eine Säule­-3a­ Police, eine Lebensversicherung hatte Wohnungsräumung organisieren Grabstein bestellen
  • Treffen der Erben organisieren zwecks Abwicklung der Nachlassangelegenheiten und der Erbteilung

Merkblätter

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