Beschädigtes oder verlorenes Gepäck auf einer Flugreise

Ein verlorener, verspäteter oder beschädigter Koffer ist eine unangenehme Erfahrung – besonders nach einem Flug. Mit dem richtigen Vorgehen können Betroffene jedoch ihre Ansprüche durchsetzen und schnellen Ersatz oder eine Entschädigung erhalten. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Schritte in solchen Fällen wichtig sind.

Gepäckverlust oder Schaden sofort melden

Erscheint das Gepäck nicht bei der Gepäckausgabe oder ist es sichtbar beschädigt, sollten Sie umgehend den Lost & Found oder Baggage Service-Schalter der zuständigen Fluggesellschaft aufsuchen. Dort wird in der Regel ein Schadensrapport aufgenommen. Wird kein Rapport erstellt, dokumentieren Sie, dass sie dennoch am Schalter waren – z. B. mit einem Foto samt Zeitstempel (Achtung: Stellen Sie sicher, keine Personen zu fotografieren). 

Gepäcknachverfolgung bei Verlust

Nach der Schadensmeldung beginnt die Suche nach dem verlorenen Gepäckstück. Dank moderner Technik wird das Reisegepäck in den meisten Fällen wieder gefunden und verspätet dem Passagier ausgeliefert. 

Ersatzkäufe bei verspätetem Gepäck

Wenn das Gepäck verspätet eintrifft und Sie auf Kleidung oder Hygieneartikel angewiesen sind, können Sie notwendige Ersatzkäufe geltend machen. Dabei gilt: 

  • Quittungen und Belege sorgfältig aufbewahren
  • Nur angemessene und notwendige Ausgaben werden erstattet - Luxuriöse oder übermässige Anschaffungen nicht

Die Haftungsgrenze für verspätetes, beschädigtes oder verlorenes Gepäck beträgt gemäss Montrealer Übereinkommen (Stand: April 2025)  1.519 Sonderziehungsrechte pro Passagier. Das entspricht etwa 1'706 CHF. Die Entschädigung richtet sich nach dem Zeitwert der verlorenen Gegenstände, nicht nach dem Neuwert

Zeitwert ist der aktuelle Wert eines Gegenstands unter Berücksichtigung von Alter und Abnutzung. 

Neuwert ist der Preis, den man zahlen müsste, um denselben Gegenstand heute neu zu kaufen.

Ab wann gilt das Gepäck als verloren?

Das Gepäck gilt in der Regel nach 21 Tagen offiziell als verloren. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. 

Auch hier gilt: Die Entschädigung basiert auf dem Zeitwert der verlorenen Gegenstände. Wie bereits erwähnt, liegt die Entschädigungsgrenze bei rund 1'706 CHF. Übersteigt der Zeitwert diesen Betrag, kann darüber hinausgehender Schaden über eine zusätzliche Gepäckversicherung geltend gemacht werden, sofern eine vorhanden ist und Deckung besteht. 

Eine detaillierte Auflistung der verlorenen Gegenstände sowie Kaufbelege erleichtern die Schadensabwicklung erheblich.

Was tun bei beschädigtem Gepäck?

Wenn Ihr Koffer beschädigt ankommt, ist schnelles Handeln gefragt:

  • Schaden umgehend dokumentieren (z.B. mit Fotos direkt am Flughafen)
  • Den Schaden am Gepäckschalter (Baggage Service) melden
  • Eine schriftliche Schadensmeldung muss nachweisbar innerhalb von 7 Tagen nach Gepäckerhalt bei der entsprechenden Fluggesellschaft eingehen

Besteht eine Gepäckversicherung?

Viele Hausrats- und Reiseversicherungen bieten ergänzende oder umfangreichere Leistungen bei beschädigtem oder verlorenem Gepäck. Daher lohnt es sich, vor einer Flugreise die Police zu prüfen oder gegebenenfalls eine ergänzende Reiseversicherung abzuschliessen.  

Tipps zur Vorbeugung: So minimieren Sie das Risiko

Um Probleme mit dem Reisegepäck zu minimieren, helfen folgende Massnahmen: 

  • Wertgegenstände, Medikamente und elektronische Geräte gehören ins Handgepäck.
  • Prüfen Sie bei Medikamenten, ob ein ärztliches Attest nötig ist.
  • Erstellen Sie Fotos vom gepackten Koffer und seinem Inhalt – das erleichtert die Schadensabwicklung.
  • Bewahren Sie wichtige Unterlagen und Reisedokumente ebenfalls im Handgepäck auf.

Noch Fragen oder Unsicherheiten? Bei Problemen mit verlorenem, verspätetem oder beschädigtem Gepäck stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Melden Sie Ihren Rechtsfall bequem über unser Online-Formular oder buchen Sie einen Termin für eine telefonische Rechtsberatung durch unsere Orionline.


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