Orion Immo
Orion Immo richtet sich an private Immobilien-Käufer und Bauherren, die Immobilien oder Stockwerkeigentum bauen, kaufen oder renovieren. Bei Rechtsstreitigkeiten mit Architekten, Bauleitern, Immobilienverkäufern oder Handwerkern übernimmt OrionIMMO die Kosten für Gerichtsverfahren, Anwalt und notwendige Gutachten.
Wir unterstützen Sie bei Ihren Rechtsproblemen
Zum Beispiel:
- Nach dem Einzug kommen Mängel am Parkett zum Vorschein.
- 1.5 Jahre nach der Abnahme tropft es ins Wohnzimmer.
- Aufgrund eines Planungsfehlers entstehen 3.5 Jahre später Mängel.
- Nach dem Umbau kommen Risse zum Vorschein.
- Am übernommenen Kaufobjekt sind Mängel aufgetreten, doch der Verkäufer will sie nicht beseitigen.
- Der Architekt kontrolliert die Erstellung zu wenig, so dass aufgrund von Mängeln nachträgliche Anpassungsarbeiten nötig werden.
- Ein Handwerker macht ein Bauhandwerkerpfandrecht geltend, weil sein Honorar wegen mangelhafter Leistung nicht vollständig bezahlt wurde.
- Der Schwimmbaduntergrund rutscht plötzlich ab.
Unsere Leistung für Sie
Wir beraten Sie in einem Rechtsfall individuell und Sie profitieren von folgenden Leistungen:
Die juristische Bearbeitung der Rechtsfälle durch Orion sowie die Übernahme nachstehender Kosten.
- Kosten eines Rechtsanwalts oder Mediators
- Kosten für Gutachten und Expertisen (Versicherungssumme CHF 50’000)
- Gerichts- und Verfahrenskosten
- Prozessentschädigungen an die Gegenpartei
- Inkasso von Forderungen
Versicherte Rechtsgebiete
Für Immobilienkäufer
- Immobilien-Kaufvertrag
- Änderungen des Ausbaustandards
- Bauhandwerkerpfandrecht
- Handänderungssteuer
- Schadenersatzrecht
- Versicherungsrecht
Für Bauherren
- Planungs- und Bauleitervertrag
- Werkvertragsrecht
- Bauhandwerkerpfandrecht
- Schadenersatzrecht
- Versicherungsrecht
Für nicht versicherte Fälle bieten wir Ihnen eine einmalige kostenlose Rechtsauskunft im Wert von CHF 500.00
Bemerkungen zur Vertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit beginnt i.d.R. bei Baubeginn resp. bei Abschluss des Kaufvertrages. Die Vertragslaufzeit endet 5 Jahre nach Bauabnahme resp. Übernahme der Immobilie zum definitiven Gebrauch. Dies deckt die fünfjährige Garantiefrist für verdeckte Mängel gemäss SIA-Norm.
