Die neue Zivilprozessordnung
Staat überwälzt Kostenrisiko auf den Kläger
Wer eine Klage bei Gericht einreicht, muss zusätzlich zu den eigenen Anwaltskosten einen Kostenvorschuss in der Höhe der mutmasslichen Gerichtskosten leisten. Wird der Prozess gewonnen, kann der Kläger die Kosten zwar zurückfordern, der Vorschuss wird ihm aber neu nicht mehr vom Gericht zurückerstattet, sondern er muss die Bezahlung bei der Gegenpartei selbst einfordern. Ist der Unterlegene zahlungsunfähig, bleibt der Kläger auf seinen Kosten sitzen und steht trotz gewonnenem Prozess finanziell schlechter da als vorher.
Umso wichtiger ist es nun, einen verlässlichen Partner wie Orion zur Seite zu haben. Orion nimmt Ihnen dieses Kostenrisiko ab, denn im versicherten Fall werden sämtliche Gerichts- und Anwaltskosten übernommen.
